KfW-Information: Finanz-Hilfen für Unternehmen
Vereinfachte Risikoprüfung (Prog.-Nr.: 037/047, 073/074/075/076, 290)
Bedingt durch die von der Bundesregierung verhängten verschärften Einschränkungen im Rahmen der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten erreichen uns derzeit zahlreiche Anrufe und E-Mails. Es geht neben den Fragen zum Kurzarbeitergeld zum anderen um Erleichterungen bzw. Ausweitung von Bürgschafts- und Kreditfazilitäten z.B. im Sinne eines unabwendbaren Ereignisses, dazu folgendes (unverbindliche Info, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität):
- Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.
- Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern
- Es werden im Prinzip die bestehenden Kreditprogramme genutzt, diese sind uns bekannt
- Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: KfW Unternehmerkredit
- Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: ERP Gründerkredit Universell
Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Das KfW Sonderprogramm 2020 ab dem 23.03.2020 Im Überblick:
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020: Vereinfachte Risikoprüfung;
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
KfW-Kredit für Wachstum 290
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
Sonderprogramm 2020
Programmerweiterungen und erhöhte Risikotoleranz
Zinssatz für kleine und mittlere Unternehmen mit 90 % Haftungsfreistellung (047, 076) max. 1,46% p.a.
Die Programme stehen ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition waren, einen Kredit beantragen können.
- Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 1 Mrd. Euro.
- Er ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen (Höhe ist gegenüber der Hausbank vom Unternehmen zu bestätigen) oder
- das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
- Darüber hinaus ist der Kredithöchstbetrag bei Kreditbeträgen über 25 Mio. Euro auf 50% der Gesamtverschuldung begrenzt.
- Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Betriebsmittelfinanzierungen: Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit
Investitionsfinanzierungen: Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.
Weitere Informationen zu den o.g. Produkten lesen Sie unter folgendem Link: KfW-Information für Multiplikatoren vom 19.03.2020
Abschliessend: Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW