Zuschüsse und Darlehen für kleine Unternehmen, Freiberufler und (Solo-) Selbständige
- Sie sind Kleinunternehmer oder (Solo-)Selbständiger?
- Sie unterliegen den Einschränkungen im Rahmen der Ausübung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit?
- Sie profitieren nicht von den bereits beschlossenen (großen) Kreditprogrammen der KfW und anderer Institute?
- Ihnen sind die Kunden weggebrochen, Aufträge storniert oder reduziert worden?
- Ihre Einnahmensituation hat sich dramatisch verschlechtert bzw. Sie haben keine Einnahmen?
- Ihre (laufenden) Ausgaben wie Mieten, Lizenzen, Raten etc. laufen unvermindert weiter und Rechnungen können nicht bezahlt werden?
Die Verabschiedung des Pakets im Bundestag ist für Mittwoch, 25.03.2020, die Zustimmung im Bundesrat wird für Freitag, 27.03.2020 erwartet. Die Mittel werden über bestimmte Einrichtungen/Institutionen oder Behörden der Bundesländer direkt an die Selbständigen ausgezahlt, welche, das soll bis zum 01. April 2020 bekannt gemacht werden, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer bekommen bis zu 15.000 Euro ausbezahlt. Im Moment erreichen uns zahlreiche Fragen zu den beschlossenen Hilfen, bei deren Antragstellung wir soweit wie möglich unterstützen. Die Auszahlung der Hilfsgelder kann in jedem Bundesland durch eine andere Institution erfolgen.
Unsere Hilfestellung
Wir haben neben unserer Hotline (06172 / 1710482) eine aktuelle Rückrufmöglichkeit geschaffen (Rückruf rechte Seite). Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf erkennen. In unserem Blog informieren wir sobald wir etwas Neues erfahren.