FAQ "Corona" Steuern: Überblick über Steuererleichterungen für Unternehmen und Selbständige
Verfahren - Anträge - Ansprechpartner: Steuern in der Corona-Krise steuerlich bewältigen
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
- Stundung von Steuerzahlungen
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Herabsetzung des Gewerbsteuermessbetrages
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
- Erstattung von Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer
Elster->Formulare & Leistungen ->Alle Formulare ->Umsatzsteuer ->Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich) ->2000 (vorbelegt)-> Angaben/Profil ergänzen ->Mitwirkung/Beratung (überspringen) ->Anmeldung der Sondervorauszahlung berichtigt (ankreuzen) ->Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019 = 0 (Null) setzen.
Der Steuerpflichtige muss aktiv werden.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Nutzung des Portals www.Elster.de
- schriftliche Mitteilung an Ihr Finanzamt
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Mustervordruck des hessischen Finanzministeriums
Einen Fragenkatalog zu grundsätzlichen steuerlichen Rechten, Pflichten und Erleichterungen finden Sie hier im FAQ "Corona" Steuern des Bundesfinanzministeriums.
Aufrund der Bearbeitungszeiten ist ratsam, das Online-Formular zu nutzen alternativ den ausgefüllten Mustervordruck per Mail zu senden. Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sind als relevante Steuerarten zu nennen. Dies gilt auch für die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer (nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Bauabzugssteuer).