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Corona Umsatzsteuer

Die neue Umsatzsteuer kommt! Was jetzt zu beachten ist

In den Konjunktur-Paketen Corona I und II sind Änderungen bezüglich der Umsatzsteuer erfolgt. Die Umsatzsteuersätze sind mit Wirkung vom 01.07.2020 herabgesetzt worden. Dies bedeutet für Sie und für alle Unternehmen Handlungsbedarf und erhebliche Änderungen in der Fakturierung und dem betrieblichen Rechnungswesen. Besonders zu beachten sind die Regelungen zur Umsatzsteuer für Gastronomen aus Konjunktur-Paketen Corona I und II. Auch als Rechnungsempfänger haben Sie die Richtigkeit der Umsatzsteuerermittlung zu prüfen!

Welche Umsatztsteuer gehört jetzt auf die Rechnung?

Frau Adelheid Kathrin Lingnau, Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin in Heusenstamm hat die Änderungen der Umsatzsteuer zum 01.07.2020 als Beitrag zusammengefasst. Sie schreibt:

"Für die Beurteilung, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, gilt generell: Sie nehmen den Umsatzsteuersatz, der für den Zeitpunkt gültig ist, in dem die Leistung abschließend erbracht wurde! Es ist völlig egal, wann die Rechnung geschrieben oder bezahlt wird!"

Doch wie muss die Rechnung jetzt aussehen? Wie verhält es sich mit Teilzahlungen, Nachberechnungen, Gutscheinen, Rückzahlungen? Was passiert mit Pfand, im Versandhandel, Leasingraten oder Mieten? Sind Sie Soll-Versteuerer oder berechnen Sie Ihre Steuer nach vereinnahmten Entgelten? Kann ich "alte" und "neue" Umsatzsteuer zusammenrechnen? Wie sieht die neue Umsatzsteuervoranmeldung aus?

Lesen Sie hierzu die Beispiele und das  ausführliche Mandanteninformationsschreiben zum Download. An dieser Stelle herzlichen Dank an Frau Adelheid Kathrin Lingnau, Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin in Heusenstamm.

 

pdficon large Umsatzsteuer-Änderungen Kurzhinweise

 

pdficon large Tabelle UStÄnderungen_Übersicht_USt-Sätze ab 01-07-20

 

pdficon large Tabelle UStÄnderungen_USt-Sätze Gastronomie ab 01-07-20

 

pdficon large Änderung der Umsatzsteuer Info-schreiben mit Beispielen

 

Artikel und Rechenbeispiele wurden uns von der Autorin, Frau Adelheid Kathrin Lingnau, Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin in Heusenstamm zur Verfügung gestellt. Wir machen keine steuerliche Beratung und übernehmen keine Haftung für den Inhalt.

Diplom-Kauffrau Adelheid Kathrin Lingnau
Steuerberaterin
Hohebergstraße 2
63150 Heusenstamm
Tel. 06104 68 28 61
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Weitere Beiträge von A.K. Lingnau: Gastbeitrag " GmbH versus UG (haftungsbeschränkt) "

Lesen Sie auch die FAQ's des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema