Bürgschaften

In den Bereich der Finanzierung gehört auch das Instrument der Bürgschaft. Die Bürgschaft ermöglicht es Unternehmern, z.B. Bankkredite in Anspruch zu nehmen, die ansonsten z.B. mangels Sicherheiten nicht genehmigt werden würden. Mit Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank ergänzen oder ersetzen Unternehmen und Selbstständige also bei ihrer Hausbank fehlende eigene Sicherheiten. So erhalten sie Kredite, die ihnen ansonsten womöglich verwehrt würden. In der Praxis übernimmt die Bürgschaftsbank eine Ausfallbürgschaft von bis zu 80% der benötigten Darlehenssumme (max. 1,25 Mio EUR).

Die Bürgschaftsbank prüft die Idee des Start up’s, das Management, das Wettbewerbsumfeld und die finanzielle Ausstattung. Ein überzeugendes Konzept ist  wichtig. Daher sollten Sie bei der Vorbereitung und der Erarbeitung der Unterlagen einem erfahrenen Berater hinzuzuziehen.

 

Die Bürgschaft: Für vielfältige Vorhaben geeignet

Die „klassische Bürgschaft“, wird über die Hausbank abgewickelt. Hier spricht der Unternehmer zunächst mit seiner Hausbank bei einem Kreditwunsch über eine Einschaltung der Bürgschaftsbank. Mit diesem Instrument sichert vielfältige Vorhaben ab, z.B.:

  • Existenzgründungen
  • Geschäftsübernahmen
  • Gesellschafterauszahlungen
  • Unternehmerische Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen und -verlagerungen
  • Investitionen in Gebäude und Maschinen
  • Stellung von Rückbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllungen und Gewährleistungen
  • Betriebsmittelkredite (Liquidität) für: Wachstumsfinanzierungen, Auftragsvorfinanzierungen, Lager- und Vorratsfinanzierungen
  • Nachträgliche, betriebsgerechte Finanzierungen getätigter Investitionen (bis 3 Jahre)

Die Bürgschaftsbank fragt insbesondere:

  • Was soll gefördert werden?
  • Welche Aussichten auf Erfolg haben die geplanten Maßnahmen?
  • Welche Eigenmittel oder Sicherheiten können eingebracht werden?

Für eine positive Bürgschaftsentscheidung müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Es liegen geordnete finanzielle Verhältnisse vor.
  • Das Unternehmen wird fachlich und kaufmännisch qualifiziert geleitet.
  • Es können nachhaltig ausreichende Erträge erwirtschaftet werden

Dieses Angebot ist geeignet für Start-ups, Existenzgründer, junge Entrepreneure und bestehende Unternehmen. Werfen Sie einen Blick auf die Informationen der Bürgschaftsbank Hessen und sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.

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Keine Hausbank? Bürgschaft ohne Bank  "BoB"

Bei der „Bürgschaft ohne Bank“ stellen Gründer (bis 3 Jahre) oder Unternehmensnachfolger, aber auch bestehende Unternehmen, erst einen Antrag bei der Bürgschaftsbank, um sich danach (bei Zusage) eine finanzierende Bank zu suchen. Die Bürgschaftsbank bietet die Übernahme einer Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank bis zu 80 % der Kreditsumme an, Betriebsmittel­ und Avalkredite werden grundsätzlich bis zu 60 % verbürgt. Im Ergebnis erhält der Antragsteller eine Bürgschaftszusage, mit der er direkt zu seiner Hausbank oder einem andren Kreditinstitut gehen kann (Gutschein-Verfahren).

Mit dem Angebot Bürgschaft ohne Bank „BoB“ wendet sich die Bürgschafts­bank an Gründerinnen und Gründer mit einem Fremdkapitalbedarf zwischen 50.000,– EUR und 450.000,– EUR . Bei Unternehmensnachfolgeregelungen bzw. -­übernahmen beträgt der Höchstbetrag sogar 650.000,–EUR.

Wichtig: Top vorbereitete Unterlagen

Die Idee muss überzeugend präsentiert werden. Je besser und aussagekräftiger die Unterlagen sind, desto leichter kann die Bürgschaftsbank Ihre Geschäftsidee beurteilen und begleiten. Hierzu ist ein ausführlicher Geschäftsplan (Business Plan) erforderlich. Er ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung der Geschäftsidee, klar strukturiert und ausgereift. Für den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation fügen Sie bei:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse

Wenn alle Informationen verständlich dargestellt sind, ist er eine geeignete Unterlage für eine Kreditentscheidung. Auch hier sollten Sie bei der Vorbereitung und der Erarbeitung der Unterlagen einem erfahrenen Berater hinzuzuziehen. Dies gilt auch bei Beantragung einer Bürgschaft über den Frankfurter Gründerfonds.

Werfen Sie einen Blick auf die Informationen zur Bürgschaft ohne Bank und sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.

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Wenn es eilt: Die Express-Bürgschaft

2014 kam die „Express-Bürgschaft“ dazu, bei der Unternehmen bzw. die Bank in der Regel binnen 24 Stunden eine Bürgschaft erhalten können. Ziel der Express-Bürgschaft ist es, bestehenden Unternehmen und Freiberuflern in Hessen kleinteilige Kredite ihrer Hausbanken einfacher, unbürokratischer und vor allem schneller zugänglich zu machen. Damit will die Bürgschaftsbank Hessen dem Mittelstand den nötigen – vor allem auch zeitlichen – Wettbewerbsvorsprung für Wachstum und innovative Initiativen geben. Für zu verbürgende Neu-Kreditbeträge bis zu 300.000 EUR erfolgt die Zusage bei vollständig vorliegenden Unterlagern i.d.R. bei 3-5 Tagen. Die Bearbeitung erfolgt online-basiert, standardisiert und weitgehend automatisiert. Es werden keine Businesspläne angefordert und keine fachlichen Stellungnahmen von Kammern und Verbänden eingeholt. Das sind die Kriterien:

  • Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 3 Jahren
  • Der Jahresabschluss weist ein positives Eigenkapital aus (bei Freiberuflern gem. Selbstauskunft)
  • Ihre Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit mindestens 1 Euro Gewinn
  • Die Kapitaldienstfähigkiet ist gegeben
  • Es liegen keine negativen Informationen vor

Werfen Sie einen Blick auf die Express-Bürgschaft und sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.

Kontakt

 

Außerdem gibt es das so genannte Kombi-Programm, das Bürgschaftsbank Hessen (BB-H) und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) gemeinsam aufgelegt haben. Hiermit können sich mittelständische Unternehmen mit Eigenkapital versorgen, um investieren zu können und ihr Wachstum langfristig zu finanzieren. Das Besondere dabei: Die finanzierende Hausbank braucht nur noch mit 15 Prozent des Finanzbedarfs ins Risiko zu gehen. Diese Informationen gehen aus der Pressemitteilung der Bürgschaftsbank Hessen vom 05.01.2016 hervor.

Was man noch wissen sollte:

Neben einer Bearbeitungsgebühr von ca. 1% der Darlehenssumme wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von 0,85 bis 1,5% berechnet.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen die Finanzierung durch einen verbürgten Kredit als Alternative erwägen, sprechen Sie uns an. Wir bringen längjährige Bank- und Beratungserfahrung für Ihre unternehmerischen Ziele mit ein, stellen mit Ihnen und für Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.


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