Bedingungen für Veranstaltungen
Die von Business Consulting Partner veröffentlichten Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Vorträge usw.) werden von den jeweiligen Referenten angeboten. Business Consulting Partner übernimmt die Anmeldung und die administrative Abwicklung. Die vertragliche Rechtsbeziehung entsteht zwischen dem Referenten (Veranstalter) und dem Teilnehmer.
Anmeldung und Vertragsschluß
Die Anmeldung zu den angebotenen Veranstaltungen erfolgt gemäß den Hinweisen der Veranstaltungsankündigung. Business Consulting Partner ist berechtigt, jede Anmeldung innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen. Die hierbei erhobenen personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer seine Zustimmung hierzu. Näheres ist unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. Mit Bestätigung der Anmeldung ist der Vertrag geschlossen.
Entrichtung der Teilnahmegebühren - Förderung
Die Teilnehmergebühren sind im Voraus zu entrichten. Teilnehmer erhalten nach Bestätigung der Anmeldung eine steuerlich abzugsfähige Rechnung. Der Rechungsbetrag ist, wenn auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, in der Regel sofort fällig. Nach Eingang des Beitrages ist der Teilnehmer zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
Wird die Teilnahme der Veranstaltung aus öffentlichen Mitteln co-finanziert, so beantragen wir die Fördermittel für die jeweiligen Teilnehmer. Ein Anspruch darauf besteht nicht, da Fördermittel nur unter dem Finanzierungsvorbehalt zugesagt werden können.
Anrechnung von Teilnahmegebühren
Wenn bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben, bietet der Veranstalter die Möglichkeit an, den zuvor entrichteten Teilnehmerbeitrag bei Zustandekommen eines Beratungsauftrages teilweise oder ganz gutzuschreiben. Die erfolgt in Form der Verrechnung und bezieht sich bei geförderten Beratungsprogrammen auf den gesamten Beratungsumfang.
Verhinderung der Teilnahme - Absage der Veranstaltung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer verhindert, an der Veranstaltung teilzunehmen, so kann er bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Teilnehmer später zurück, wird der Seminarbeitrag bis 7 Tage vor Veranstaltung zu 50 %, danach zu 100 % fällig.
Angemeldete Teilnehmer können bei Verhinderung eine Ersatzperson stellen, die deren Platz einnehmen kann. Der Veranstalter kann die Teilnahme der Ersatzperson nur aus wichtigem Grund ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Ersatzteilnehmer z.B. kein gesteigertes Eigeninteresse an der Veranstaltung aufweist. Bitte teilen Sie dem Veranstalter in jedem Fall frühzeitig telefonisch oder per E-Mail mit, falls weder Sie noch eine Ersatzperson kommen können.
Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen vom Veranstalter oder Business Consulting Partner nicht verschuldeten Grund nicht zu dem vereinbarten Termin abgehalten werden, so ist der Referent verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter oder Business Consulting Partner sind ausgeschlossen.
Findet eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter oder Business Consulting Partner zu vertreten hat, nicht statt, so werden nur Rückzahlungsforderungen bis zur Höhe der bezahlten Kosten vom Veranstalter übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Seminar, Workshop, Vortrag bestehen nicht.
Sonstige Bestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser rechtlichen Hinweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt dann als durch eine wirtschaftlich entsprechende, juristisch korrekte ersetzt, bzw. die Parteien einigen sich auf eine diese unwirksame Bestimmung ersetzende. Entsprechendes gilt auch für die Ausfüllung ergänzungsbedürftiger Regelungslücken.
Erfüllungsort, Allgemeines
Diese rechtlichen Bestimmungen unterliegen grundsätzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie einheitliche internationale Kaufrechte (EKA, AKAG, UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen rechtlichen Bestimmungen ist Bad Homburg v. d. Höhe. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist ausschließlich Bad Homburg v. d. Höhe als Gerichtsstand zuständig, auch wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Bad Homburg, Januar 2017