Kurzarbeit, Entschädigung für Verdienstausfall
Kurzarbeit: Zuständig für Arbeitnehmer (ausg. geringfügig Beschäftigte): Bundesagentur für Arbeit (BA)
Pressemitteilung Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit vom 18. März 2020
Arbeitgeberservice der BA
(kostenfrei) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr:
0800 4 5555 20 - Arbeitgeber
0800 4 5555 00 – Arbeitnehmer
oder 06172 4869-116 (gebührenpflichtig) in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
Überblick: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Anzeige des Arbeitsausfalls Antrag Kurzarbeitergeld
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot: Erkrankung und Freistellung, Lohnfortzahlung, Krankengeld
Land Hessen https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7007.htm"
Die 'Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz' betrifft Beschäftigte und Selbständige selbst. Zuständig sind die jeweiligen Gesundheitsämter für Antrag und Merkblatt im PDF-Format. (Bsp. Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
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