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Vereinfachung bei KfW Krediten

KfW-Information: Finanz-Hilfen für Unternehmen

Vereinfachte Risikoprüfung (Prog.-Nr.: 037/047, 073/074/075/076, 290)

Bedingt durch die von der Bundesregierung verhängten verschärften Einschränkungen im Rahmen der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten erreichen uns derzeit zahlreiche Anrufe und E-Mails. Es geht neben den Fragen zum Kurzarbeitergeld  zum anderen um Erleichterungen bzw. Ausweitung von Bürgschafts- und Kreditfazilitäten z.B. im Sinne eines unabwendbaren Ereignisses, dazu folgendes (unverbindliche Info, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität):

Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

 

Das KfW Sonderprogramm 2020 ab dem 23.03.2020 Im Überblick:

KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076

Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020: Vereinfachte Risikoprüfung;

KfW-Unternehmerkredit 037/047

ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020

KfW-Kredit für Wachstum 290
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020

Sonderprogramm 2020
Programmerweiterungen und erhöhte Risikotoleranz

Zinssatz für kleine und mittlere Unternehmen mit 90 % Haftungsfreistellung (047, 076) max. 1,46% p.a.

Die Programme stehen ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition waren, einen Kredit beantragen können.

  • Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 1 Mrd. Euro.
  • Er ist begrenzt auf  25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen (Höhe ist gegenüber der Hausbank vom Unternehmen zu bestätigen) oder
  •  das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
  • Darüber hinaus ist der Kredithöchstbetrag bei Kreditbeträgen über 25 Mio. Euro auf 50% der Gesamtverschuldung begrenzt.
  • Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Betriebsmittelfinanzierungen: Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit

Investitionsfinanzierungen: Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.

Weitere Informationen zu den o.g. Produkten lesen Sie unter folgendem Link: KfW-Information für Multiplikatoren vom 19.03.2020

Infos zu den Förderkrediten

 

Abschliessend: Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW

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Beratung nutzen ist klug und wird finanziell gefördert. Z.B. in 2017 haben über 4.000 junge Unternehmen und mehr als 12.000 Bestandsunternehmen Zuschüsse erhalten. Mit bis zu 50% Zuschuß (2.000 EUR)  ideal für kleine und mittlere Unternehmen, Start-up's, Gründer:

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