Das Hilfspaket für (Solo-) Selbständige u. Kleinunternehmer
Für (Solo-) Selbständige, Kleinunternehmer oder Freiberufler hat das Bundeskabinett am Montag beschlossen, dass
- ganz kleine Firmen und Selbstständige,
- Musiker,
- Fotografen,
- Heilpraktiker oder Pfleger,
Im Moment erreichen uns zahlreiche Fragen zu den beschlossenen Hilfen, bei deren Antragstellung wir soweit wie möglich unterstützen. Bitte beachten Sie grundsätzlich:
- Viele Liquiditätshilfen sind Zuschüsse, manchmal jedoch auch Darlehen
- Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf als Betrag in EUR und gehen Sie davon aus, dass es je nach Branche viele Monate dauern wird, bis Ihr Unternehmen wieder in die Lage versetzt wird, positive Monatsabschlüsse vorzulegen.
- Auch bei beschleunigter Bearbeitung rechnen wir damit, dass eine Auszahlung innerhalb von wenigen Tagen nach Antragstellung unsicher ist.
- Es gilt das Subsidaritätsprinzip: Erst Bundeshilfen, dann Landeshilfen (Hessen), dann kommunale Hilfen
- Nach dem vorliegenden Vorabentwurf des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. März 2020 ist Überkompensation zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.