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FAQ Corona Steuern

FAQ "Corona" Steuern: Überblick über Steuererleichterungen für  Unternehmen und Selbständige

 

Verfahren - Anträge - Ansprechpartner: Steuern in der Corona-Krise steuerlich bewältigen

 Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.

  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Herabsetzung des Gewerbsteuermessbetrages
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
  • Erstattung von Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer
    Elster->Formulare & Leistungen ->Alle Formulare ->Umsatzsteuer ->Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich) ->2000 (vorbelegt)-> Angaben/Profil ergänzen ->Mitwirkung/Beratung (überspringen) ->Anmeldung der Sondervorauszahlung berichtigt (ankreuzen) ->Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019 = 0 (Null) setzen.

Der Steuerpflichtige muss aktiv werden.

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Einen Fragenkatalog zu grundsätzlichen steuerlichen Rechten, Pflichten und Erleichterungen finden Sie hier im  Acrobat Reader FAQ "Corona" Steuern des Bundesfinanzministeriums.

Aufrund der Bearbeitungszeiten ist ratsam, das Online-Formular zu nutzen alternativ den ausgefüllten Mustervordruck per Mail zu senden. Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sind als relevante Steuerarten zu nennen. Dies gilt auch für die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer (nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Bauabzugssteuer).

Zu den FAQ's

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