Jetzt Corona-Soforthilfe beantragen
Hier beantragen Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen
Für in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohte Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt worden.
Jetzt können Sie Ihre Hilfe beantragen
Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses. Die Antragstellung erfolgt mittels elektronischen Antragsformulars beim Regierungspräsidium Kassel am Montag, 30.03.2020.
Im Online-Antrag ist unter anderem die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Lage bzw. der Liquiditätsengpass zu begründen und zu bestätigen. Zur Vorbereitung des Antrags gibt es eine Ausfüllhilfe.
Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag - HMWEVW - Stand 29.03.2020 (PDF / 100.35 KB)