GmbH versus UG (haftungsbeschränkt)


Was bringt die Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften?

Gastbeitrag von Diplom-Kauffrau Adelheid Kathrin Lingnau, Steuerberaterin

Sie wollen ein Unternehmen gründen? Dann steht die Frage der Rechtsformwahl an: in der Regel ist hier eine Abwägung zwischen einem Einzelunternehmer (bzw. GbR, OHG oder KG bei mehreren Personen) und einer Kapitalgesellschaft (mit einem oder mehreren Gesellschaftern) zu treffen.

Die Autorin des Beitrages, Frau Adelheid Kathrin Lingnau, Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin in Heusenstamm zeigt wesentliche Unterschiede auf und erklärt die Besonderheiten der beiden Rechtsformen.

Bei den Kapitalgesellschaften werden bei Gründern ohne hohes Startkapital zwei Formen in Frage kommen: die altbekannte „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ = GmbH oder die 2008 eingeführt „Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt“ = UG (haftungsbeschränkt).

 

Unterschiede zwischen GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Der sofort in Auge stechende Vorteil der UG (haftungsbeschränkt) ist der niedrige Eigenkapitalbedarf. Theoretisch kann diese ab € 1,00 gegründet werden und wäre in der Regel bereits mit der ersten Rechnung überschuldet und somit insolvenzreif. Das heißt man kann durchaus eine Gesellschaft mit weniger als € 25.000 Stammkapital gründen; wie viel weniger ist aber einer Frage, der man sich realistisch stellen sollte.

Die Höhe des geringeren Stammkapitals wirkt sich dann auch auf die Eintragungsgebühren beim Amtsgericht und ggf. auf die Honorarnote des Notars aus. Auch die Möglichkeit, dass die UG (haftungsbeschränkt) kostensparend in einem vereinfachten Verfahren mit Mustersatzung gegründet werden kann, ist nicht in jedem Fall sinnvoll – die Mustersatzung genügt oft nicht den Ansprüchen, um in Ihrem persönlichen Fall eine sinnvolle Satzung zu erarbeiten.

 

Steuerliche Merkmale

Ansonsten ist die UG (haftungsbeschränkt) sowohl steuerlich, gesellschaftsrechtlich also auch insolvenzrechtlich eine Kapitalgesellschaft. Das heißt alle Formalien gelten hier wie bei einer GmbH:

  • Notwendigkeit der Befreiung vom Selbstkontrahierungsgebot nach § 181 BGB,

  • Eintrag ins Handelsregister,

  • zwingende Bilanzierung nach HBG mit steuerlich zusätzlicher E-Bilanz,

  • Beachtung des Gefahrenkreises der verdeckten Gewinnausschüttung,

  • Gründe und Fristen zur Insolvenzreife und Insolvenzanmeldung.

Probleme kann es ggf. bei einem Wechsel des Geschäftsführers mit der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB geben, das heißt ein neu zu bestellender Gesellschafter-Geschäftsführer kann ggf. keine Verträge mit der UG (haftungsbeschränkt) und sich selber abschließen (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, etc.).

 

Die Akzeptanz der UG in der Öffentlichkeit

Von der Akzeptanz her kann es branchenbedingt sein, dass eine fremde GmbH eher als neuer Geschäftskontakt anerkannt wird als eine UG (haftungsbeschränkt). Dies zu Beurteilen liegt in Ihrer Kompetenz, da Sie der Branchenkenner für das neu zu gründende Unternehmen sind.

 

Besonderheiten bei der UG (haftungsbeschränkt)

Eine Besonderheit der UG (haftungsbeschränkt) ist auch die Verpflichtung von dem erwirtschafteten Gewinn eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 25% des Gewinns zu bilden, das heißt ein realisierter Gewinn kann bei Bedarf nicht vollständig ausgeschüttet werden. Ziel bei der Schaffung dieser Rechtsform war eine Hilfe beim Start eines Unternehmens: die Gründung sollte vereinfacht werden, danach soll eine erfolgreiche Gesellschaft aber mit der Zeit in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

 

Was bringt eine Haftungsbeschränkung?

Zur zweiten Frage – was eine Haftungsbeschränkung überhaupt bringt – muss man sich die Kreditwirtschaft anschauen: Gründen Sie mit genügend privatem Eigenkapital und haben keinen Kreditbedarf, dann ist es kein Problem. Sie können bei ordentlicher Geschäftsführung eine Haftungsbeschränkung auf das Kapital der Gesellschaft erreichen und so Ihr restliches privates Vermögen abschirmen.

Haben Sie jedoch Kreditbedarf, dann werden Sie Kredite von Kreditinstitutionen nur erhalten, wenn Sie persönlich haften und eine entsprechende Bonität haben. Denn die UG (haftungsbeschränkt) hat so gut wie keine Haftungsmasse, die GmbH ggf. auch nicht viel mehr, das Risiko des Kreditgebers wird also nur durch Ihre persönliche Bonität abgedeckt werden können.

Autorin, inhaltlich verantwortlich nach §55 II RStV:
Diplom-Kauffrau Adelheid Kathrin Lingnau
Steuerberaterin
Hohebergstraße 2
63150 Heusenstamm
Tel. 06104 68 28 61
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Profil der Steuerkanzlei:

Mein Team und ich betreuen Unternehmensmandate aus dem Bereich der gewerblichen Unternehmen in allen Rechtsformen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) sowie Freiberufler; zudem erstellen wir selbstverständlich auch Steuererklärungen im privaten Bereich (Einkommensteuer, Schenkung, Erbschaft). Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Diplom-Kauffrau Adelheid Kathrin Lingnau
Steuerberaterin

Beratungskompetenz

für unsere Kunden!

green checkChancen nutzen,

green checkIdeen umsetzen,

green checkVorteile sichern

und

Erfolg haben!

 

Hier anfragen

Office

 

Die Kontaktdaten für Sie

jetzt merken mit Barcode-App!
Einfach QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen.

Business Card

 

Tel. 069 / 90 55 79 83
info@business-consulting-partner.de

Ihr regionaler Partner von:

gruenderkueche Erfolgsrezepte für Startups von Business Consulting Partner

 

Antrieb Mittelstand die digitale Initiative

 

gruenderplattform logo

 

Beratungsförderung mit dem RKW Hessen durch Business Consulting Partner

 

  LOGO Gruendungswoche Partner RGB

 

Messe Aufschwung

 

Für Gründer: solide Gründungs- und Marketingberatung im Rhein-Main Gebiet

 

bundesweite gründerinnenagentur

 

 

Business Consulting Partner
Unternehmensberatung

Dipl. Kfm. Thomas Lattenmayer

Büro Frankfurt:
Eschenheimer Anlage 26
60318 Frankfurt
Tel. +49 69 3486 7425

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.