Überblick über verschiedene Rechtsformen
Bei der Gründung eines Unternehmens muss man an extrem viele Dinge denken. Die Geschäftsidee wird im Businessplan ausformuliert, man braucht eventuell Räumlichkeiten und Mitarbeiter, und auch die Marketingmaschinerie muss langsam anlaufen.
Eine der wichtigsten Fragen in dieser Zeit ist die nach der Rechtsform. Je nach Eigenkapital, Branche und gewünschter Entwicklung kann aus zahlreichen Unternehmensarten ausgewählt werden. Was die Voraussetzungen für jede dieser Optionen sind, welche Art der Haftung mit ihnen einhergeht und welche Formalitäten nötig sind, zeigt diese praktische Übersicht:
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Einzelunternehmen |
Einzelkaufleute |
GbR |
oHG |
Startkapital/ Mindesteinzahlung |
keine definierten Vorschriften |
keine definierten Vorschriften |
keine definierten Vorschriften |
keine definierten Vorschriften |
Mindestzahl Gründer |
1 |
1 |
2 |
2 |
Haftung |
keine Beschränkung bei Geschäfts- und Privatvermögen |
keine Beschränkung bei Geschäfts- und Privatvermögen |
Gesellschaft und Gesellschafter, auch mit Privat-vermögen |
Gesellschaft und Gesellschafter, auch mit Privat-vermögen |
Entscheidungs-gewalt |
liegt beim Inhaber |
liegt beim Inhaber, Prokurist kann bestellt werden |
alle Gesellschafter, wenn nicht im Vertrag anders geregelt |
alle Gesellschafter, wenn nicht im Vertrag anders geregelt |
Formalitäten/ Kosten |
Gewerbeanmeldung erforderlich, geringe Kosten |
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister erforderlich, geringe Kosten |
Gewerbeanmeldung erforderlich, geringe Kosten |
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister erforderlich, geringe Kosten |
Eintrag ins Handels-register? |
nein |
ja |
nein |
ja |
erforderliche Verträge |
keine besonderen Vorschriften |
keine besonderen Vorschriften |
Gesellschafts- vertrag empfehlenswert |
Gesellschafts- vertrag empfehlenswert |
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KG |
GmbH |
UG |
AG |
Startkapital/ Mindest-einzahlung |
keine Vorschriften, allerdings Kommanditeinlagen in beliebiger Höhe erforderlich |
Mindeststammkapital: 25.000 € Mindesteinzahlung: 12.500 € |
Mindeststammkapital: 1 Euro, vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich, nur Bargründung möglich |
Grundkapital mindestens 50.000 € |
Mindestzahl Gründer |
2 |
1 |
1 |
1 |
Haftung |
persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage |
nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung erst nach Eintrag ins Handelsregister), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers |
siehe GmbH |
nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung erst nach Eintrag ins Handelsregister), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes |
Entscheidungs-gewalt |
persönlich Beteiligung Bestellung von Prokuristen |
Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Prokurist kann bestellt werden |
siehe GmbH |
Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Prokurist kann bestellt werden
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Formalitäten/ Kosten |
Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister, eher geringe Kosten |
Gewerbeanmeldung, Handelsregister, weitere Formalitäten, hohe Kosten |
siehe GmbH |
Gewerbeanmeldung, Handelsregister, weitere Formalitäten, hohe Kosten |
Eintrag ins Handels- register? |
ja |
ja |
ja |
ja |
erforderliche Verträge |
Gesellschaftsvertrag empfehlenswert |
Gesellschaftsvertrag Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich |
siehe GmbH |
Gesellschaftsvertrag erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich |
Welche dieser Formen man auswählt, hängt natürlich stark vom verfügbaren Startkapital ab, auch die Anzahl der Gründer spielt eine Rolle. Hauptkriterium für viele Gründer sind aber die verschiedenen Arten der Haftung. Einen generellen Ratschlag, welche Form die beste ist, kann man nicht geben – hier muss jeder für sich selbst das Für und Wider der unterschiedlichen Rechtsformen abwägen.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
Bei allen Rechtsformen ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Im Vorfeld muss man sich zudem bei der Industrie- und Handelskammer darüber informieren, ob es noch spezieller Genehmigungen bedarf. Handwerker müssen zudem zur Handwerkskammer. Sind alle Genehmigungen eingeholt, kann der Gang zum Gewerbeamt erfolgen. Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- alle Genehmigungen
- Handwerks- oder Gewerbekarte
- Ggf. Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- für Gründer, die keine deutschen Staatsbürger sind:
Aufenthaltsgenehmigung inklusive Bestätigung, dass die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist
Hilfe bei der Gewerbesteuer
Viele Gründer sehen sich zum ersten Mal damit konfrontiert, sich selbst um Steuern und Abgaben kümmern zu müssen. Für einen groben Überblick sorgen Online-Steuerrechner, da man hier allerdings sehr exakt sein muss, sollte man sich zusätzlich Bürosoftware besorgen, mit der sowohl Steuern als auch andere Bereiche des Rechnungswesens deutlich einfacher von der Hand gehen.