Überblick über verschiedene Rechtsformen

Bei der Gründung eines Unternehmens muss man an extrem viele Dinge denken. Die Geschäftsidee wird im Businessplan ausformuliert, man braucht eventuell Räumlichkeiten und Mitarbeiter, und auch die Marketingmaschinerie muss langsam anlaufen.

Eine der wichtigsten Fragen in dieser Zeit ist die nach der Rechtsform. Je nach Eigenkapital, Branche und gewünschter Entwicklung kann aus zahlreichen Unternehmensarten  ausgewählt werden. Was die Voraussetzungen für jede dieser Optionen sind, welche Art der Haftung mit ihnen einhergeht und welche Formalitäten nötig sind, zeigt diese praktische Übersicht:

 

 

Einzelunternehmen

Einzelkaufleute

GbR

oHG

Startkapital/

Mindesteinzahlung

keine definierten Vorschriften

keine definierten Vorschriften

keine definierten Vorschriften

keine definierten Vorschriften

Mindestzahl Gründer

1

1

2

2

Haftung

keine Beschränkung bei Geschäfts- und Privatvermögen

keine Beschränkung bei Geschäfts- und Privatvermögen

Gesellschaft und Gesellschafter, auch mit Privat-vermögen

Gesellschaft und Gesellschafter, auch mit Privat-vermögen

Entscheidungs-gewalt

liegt beim Inhaber

liegt beim Inhaber, Prokurist kann bestellt werden

alle Gesellschafter, wenn nicht im Vertrag anders geregelt

alle Gesellschafter, wenn nicht im Vertrag anders geregelt

Formalitäten/ Kosten

Gewerbeanmeldung erforderlich, geringe Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister erforderlich, geringe Kosten

Gewerbeanmeldung erforderlich, geringe Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister erforderlich, geringe Kosten

Eintrag ins Handels-register?

nein

ja

nein

ja

erforderliche Verträge

keine besonderen Vorschriften

keine besonderen Vorschriften

Gesellschafts-      vertrag empfehlenswert

Gesellschafts-      vertrag empfehlenswert

 

 

 

KG

GmbH

UG

AG

Startkapital/

Mindest-einzahlung

keine Vorschriften, allerdings Kommanditeinlagen in beliebiger Höhe erforderlich

Mindeststammkapital: 25.000 €

Mindesteinzahlung: 12.500 €

Mindeststammkapital: 1 Euro,

vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich, nur Bargründung möglich

Grundkapital mindestens 50.000 €

Mindestzahl Gründer

2

1

1

1

Haftung

persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt,

Kommanditisten in Höhe der Einlage

nur mit Gesellschaftsvermögen

(Haftungsbeschränkung  erst nach Eintrag ins Handelsregister), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers

siehe GmbH

nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung  erst nach Eintrag ins Handelsregister), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes

Entscheidungs-gewalt

persönlich
haftende Gesellschafter,

Beteiligung
der Kommanditisten u.U. erforderlich,

Bestellung von Prokuristen
möglich

Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung,

Aufsichtsrat,

Prokurist kann bestellt werden

siehe GmbH

Vorstand,

Aufsichtsrat,

Hauptversammlung,

Prokurist kann bestellt werden

 

Formalitäten/ Kosten

Gewerbeanmeldung,

Eintrag ins Handelsregister,

eher geringe Kosten

Gewerbeanmeldung,

Handelsregister, weitere Formalitäten,

hohe Kosten

siehe GmbH

Gewerbeanmeldung,

Handelsregister, weitere Formalitäten,

hohe Kosten

Eintrag ins Handels-

register?

ja

ja

ja

ja

erforderliche Verträge

Gesellschaftsvertrag empfehlenswert

Gesellschaftsvertrag
erforderlich,

Mindestinhalt gesetzlich geregelt,

notarielle Beurkundung erforderlich

siehe GmbH

Gesellschaftsvertrag erforderlich,

Mindestinhalt gesetzlich geregelt,

notarielle Beurkundung erforderlich

 

Welche dieser Formen man auswählt, hängt natürlich stark vom verfügbaren Startkapital ab, auch die Anzahl der Gründer spielt eine Rolle. Hauptkriterium für viele Gründer sind aber die verschiedenen Arten der Haftung. Einen generellen Ratschlag, welche Form die beste ist, kann man nicht geben – hier muss jeder für sich selbst das Für und Wider der unterschiedlichen Rechtsformen abwägen.

 

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei allen Rechtsformen ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Im Vorfeld muss man sich zudem bei der Industrie- und Handelskammer darüber informieren, ob es noch spezieller Genehmigungen bedarf. Handwerker müssen zudem zur Handwerkskammer. Sind alle Genehmigungen eingeholt, kann der Gang zum Gewerbeamt erfolgen. Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Gültiger Ausweis
  • alle Genehmigungen
  • Handwerks- oder Gewerbekarte
  • Ggf. Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis
  • für Gründer, die keine deutschen Staatsbürger sind:
    Aufenthaltsgenehmigung inklusive Bestätigung, dass die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist

 

Hilfe bei der Gewerbesteuer

Viele Gründer sehen sich zum ersten Mal damit konfrontiert, sich selbst um Steuern und Abgaben kümmern zu müssen. Für einen groben Überblick sorgen Online-Steuerrechner, da man hier allerdings sehr exakt sein muss, sollte man sich zusätzlich Bürosoftware besorgen, mit der sowohl Steuern als auch andere Bereiche des Rechnungswesens deutlich einfacher von der Hand gehen.

 

Business Consulting Partner
Unternehmensberatung

Dipl. Kfm. Thomas Lattenmayer

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